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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der/dem Auftraggeber/in und Manuela Giefing (in weiterer Folge als Auftragnehmerin bezeichnet).
Der/die Auftraggeber/in erkennt mit der Erteilung des Auftrages durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail) diese AGB an.
Die AGB der Auftragnehmerin haben Vorrang gegenüber allfälligen AGB des Auftraggebers/
der Auftraggeberin. Allfällige Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungsumfang
Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung von Texten in deutscher Sprache (Korrektorat), das Verfassen von Texten  sowie das Transkribieren von Audioaufnahmen. Alle genannten Leistungen erfolgen für Texte in deutscher Sprache.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlich vereinbarten Auftragsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsinhaltes und der Vergütung müssen schriftlich festgehalten werden. Der/die Auftraggeber/in stellt alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Erfüllung der Leistung notwendig sind.

3. Auftragserteilung
Nach der Anfrage durch den/die Auftraggeber/in erstellt die Auftragnehmerin ein unverbindliches schriftliches Angebot. Das Angebot ist für die Dauer von zwei Wochen gültig. Der Vertrag kommt erst mit dem Zusenden der Auftragsbestätigung und des gesamten zu bearbeitenden Textes durch den/die Auftraggeber/in zustande. Die Auftraggeberin bestätigt die Auftragsannahme schriftlich per E-Mail. Dies gilt ebenso für Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag.
Der Auftragnehmerin steht es jederzeit frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach der erfolgten Auftragsannahme kann der Vertrag von der Auftragnehmerin aus wichtigen Gründen storniert werden. Dazu zählen insbesondere das Korrektorat und Verfassen von Texten, die sittenwidrig, rechtsradikal oder sonst anstößig sind oder in die Rechte Dritter eingreifen.
Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, seinen/ihren korrekten Namen und seine/ihre korrekte Anschrift der Auftragnehmerin mitzuteilen. Diese werden seitens der Auftragnehmerin ausschließlich zum internen Gebrauch verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben.

4. Leistungserbringung, Lieferung und Lieferfristen
Die rechtzeitige Bereitstellung der zu korrigierenden/verfassenden Texte sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung seitens der Auftragnehmerin sind Voraussetzungen für eine fristgerechte Lieferung.
Die korrigierten/verfassten Texte werden unmittelbar nach Fertigstellung fristgerecht an den/die Auftraggeber/in versendet. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen Versand gegeben wurden.
Sollten sich während des laufenden Auftrags Veränderungen ergeben, die auf die Durchführung Einfluss nehmen, muss die Auftragnehmerin darüber unverzüglich informiert werden. Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte bedürfen einer neuen schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung.
Der/die Auftraggeberin trägt etwaigen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass aufgrund unrichtiger, unvollständiger bzw. nachträglich geänderter Vorgaben die Auftragnehmerin Leistungen korrigieren oder wiederholen muss oder Leistungen verzögert werden.

5. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich.
Sollten die tatsächlichen Kosten den schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird der/die Auftraggeber/in über diese Kostensteigerung schriftlich informiert. Sollte der/die Auftraggeber/in nicht binnen angemessener Zeit schriftlich widersprechen, so gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden.

6. Honorar und Bezahlung/Zahlungsverzug
Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf ein vereinbartes Honorar für Leistungen, die erbracht worden sind, und ist auch berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen. Diese sind nach einem Zeitraum von 30 Tagen fällig oder dann, wenn Teilabschnitte (Kapitel etc.) bereits fertiggestellt sind. Für Express- und Wochenendarbeiten können vorab festgelegte Zuschläge verrechnet werden. Die Höhe wird im Einzelvertrag festgehalten.
Alle Honorare sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von acht Tagen ab Zustellung der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars durch den/die Auftraggeber/in, bleiben sämtliche Änderungen der überarbeiteten Texte Eigentum der Auftragnehmerin bzw. behält sie deren Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz.
Bei Zahlungsverzug werden für Mahnschreiben jeweils ein Betrag in der Höhe von 20 € berechnet.

7. Diskretion und Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Art und Inhalt der Aufträge, es sei denn, der/die Auftraggeber/in entbindet die Auftragnehmerin der Verschwiegenheitspflicht. Dokumente und Inhalte aus Dokumenten werden nicht an Dritte weitergegeben.

8. Referenzen
Mit der Auftragserteilung erteilt der/die Auftraggeber/in ausdrücklich die Zustimmung, dass er auf der Referenzliste der Webseite der Auftragnehmerin aufscheint. Sollte er/sie damit nicht einverstanden sein, wird die Auftragnehmerin die Referenz wunschgemäß löschen bzw. nicht veröffentlichen.

9. Mängelansprüche
Die Auftragnehmerin ist darum bemüht, ihren Kunden und Kundinnen einen fehlerfreien Text fristgerecht zu übermitteln. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Seitens der Auftragnehmerin wird bei der Bearbeitung der Aufträge vollständige Fehlerfreiheit angestrebt, dies kann aber nicht garantiert werden. Die Leistung gilt nicht als mangelhaft, wenn nur noch vernachlässigbar wenige Fehler im Text enthalten sind. Insbesondere stilistische Änderungen, die vom individuellen Sprachgefühl abhängen, sind von der Haftung ausgenommen.
Der/die Auftraggeber/in hat allfällige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Leistungs-erbringung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt/freigegeben. Die Auftragnehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben.
Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der/die Auftraggeber/in keinen Anspruch auf Preisminderung.
Wenn diese Mängelbeseitigung nicht erfolgt, besteht für den/die Auftraggeber/in Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkung und -ausschluss
Die Auftragnehmerin haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Fall einer rechtmäßigen Haftbarkeit nur bis zu Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Allfällige Personenschäden sind aufgrund des gegenständlichen Auftragsgegenstandes nicht vorstellbar.
Die elektronische und postalische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr des/der Auftraggebers/in. Der/die Auftraggeber/in trägt dafür Sorge, dass die übermittelten Dateien/Dokumente frei von technischen Mängeln, Viren etc. sind. Er/sie haftet widrigenfalls für daraus resultierende Folgeschäden bzw. kann in diesem Fall die ordnungsgemäße Bearbeitung nicht garantiert werden.
Für die inhaltliche Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der zu korrigierenden Texte übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung, da sich der Auftrag nur auf das Korrektorat bezieht. Der/die Auftraggeber/in ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich und verpflichtet sich, die für den Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) auf die bestehenden Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu überprüfen und etwaige Genehmigungen einzuholen, widrigenfalls die Auftragnehmerin voll schad- und klaglos zu halten ist.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu finden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist Oberpullendorf. Das Geschäftsverhältnis zwischen Auftraggeber/in und Auftragnehmerin unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

13. Schlussbestimmungen 
Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern, anzupassen und zu erweitern. Es gilt jeweils die bei Abschluss des Vertrages aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen.